Im Dialog mit der Stadt Stuttgart: Fördergrundsätze und Platzvergabe 

Besprechungssituation

19. Oktober 2020 / Comments (0)

Allgemein News

Am 19. Oktober tagte der Jugendhilfeausschuss der Stadt Stuttgart. Ein Punkt der Tagesordnung betraf Kitas: Fördergrundsätze der Stadt und trägerübergreifende Kriterien bei der Vergabe von Kita-Plätzen. Der VFUKS und andere Träger hatten sich bereits im Vorfeld mit den städtischen Vorschlägen befasst und Stellung bezogen. Ihre Rückmeldungen fanden Berücksichtigung bei einigen Entscheidungen.

Die Vorgeschichte 

In den Haushaltsplanberatungen 2020/21 hatte die Stadt Stuttgart Mittel bereitgestellt, um die Förderung von Kitas in freier Trägerschaft zu verbessern. Daraufhin überarbeitete das Jugendamt die bestehenden Voraussetzungen, anhand derer städtische Zuschüsse zu gewähren sein sollen. Eines dieser Kriterien betraf die Vergabe von Kita-Plätzen: Zukünftig sollten sie verbindlichen, trägerübergreifenden Regeln unterliegen. Die Stadt teilte den Trägern und Trägerverbänden die geplanten Änderungen mit und bat um Rückmeldungen im Vorfeld der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19. Oktober.
 
In einer internen Online-Sitzung berieten die VFUKS-Mitglieder über die Vorschläge der Stadt. Ihre Kommentare, Anregungen und Fragen brachte die Vorsitzende, Waltraud Weegmann, vor der Sitzung schriftlich sowie während der Sitzung persönlich im Jugendhilfeausschuss ein. 

Kriterien der Platzvergabe

Die Beschlussvorlage der Stadt hatte folgendes vorgesehen: Kitas in freier Trägerschaft sollten sich ab dem Zuschussjahr 2021 an einen verbindlichen Kriterienkatalog halten müssen, um den über die Mindestförderung hinausgehenden freiwilligen Zuschuss von der Stadt zu erhalten. Die genannten Kriterien fanden Kritik bei VFUKS und anderen Trägerverbänden. Besonders folgende Aspekte hatten aus Sicht des Verbandes nicht genügend Berücksichtigung gefunden:
  • Auswärtige Kinder sollten gemäß Vorlage des Jugendamtes grundsätzlich ausgeschlossen werden, was als Konsequenz auch die Familien auswärtiger Mitarbeiter*innen beträfe. Angesichts des Fachkräftemangels sollte man hier über Ausnahmen nachdenken, schlug der VFUKS vor.
  • Das Kriterium Geschwisterkinder erfuhr keine Priorisierung in der Beschlussvorlage. Nach Ansicht des VFUKS sind sie jedoch bevorzugt aufzunehmen, damit Familien ihre Kinder nicht in verschiedenen Kitas unterbringen müssen.
  • Der Entwurf arbeitete mit dem Kriterium „alleinlebendes“ Elternteil – ein Begriff, der nach Überzeugung des Verbandes nicht mehr zeitgemäß ist.
  • Eine ausgewogene Altersmischung war im Konzept nicht als Kriterium vorgesehen. Hier empfahl der VFUKS, dass ein Träger weiterhin die Möglichkeit haben sollte, eine solche Mischung in seiner Einrichtung zu etablieren, die oftmals Teil des pädagogischen Konzeptes ist.
  • Nicht berücksichtigt wurde zudem die Situation von Krippenkindern, die anschließend auch als Kindergartenkinder in derselben Einrichtung betreut werden sollen. Hier schlug der VFUKS eine hohe Priorität bei der Platzvergabe vor.

Änderungen der Fördergrundsätze

Auch zu den Fördergrundsätzen, die ab dem Zuschussjahr 2021 gelten sollen, hat das Jugendamt Änderungsfassungen erarbeitet – sowohl für öffentlich-zugängliche Kindertageseinrichtungen als auch für Betriebskitas. Beispielsweise sollen Pauschalierungen beim förderfähigen Stellenschlüssel und bei den „sonstigen Ausgaben“ das Verfahren vereinfachen. 
 
Die Stellungnahme der VFUKS-Mitglieder zum Entwurf der Stadtverwaltung umfasste unter anderem folgende Hinweise:
  • Die Pauschalen für „sonstige Ausgaben“ und auch für das Mittagessen orientieren sich an den Aufwendungen der städtischen Kitas im Jahr 2017. Ein Kostensteigerungsansatz in Höhe der allgemeinen Preissteigerungen ist daher zu berücksichtigen. Für den nächsten Haushalt ist eine Dynamisierung anzustreben.
  • Die Obergrenze für Kitagebühren bei den freien Kitas berechnet sich aus dem Beitrag für vergleichbare städtische Angebote und schließt Essensgeld mit ein. Der VFUKS empfiehlt eine jährliche Anpassung an die Kostensteigerungen durch eine angemessene Fortschreibung der städtischen Gebühren. Anderenfalls entsteht eine Deckungslücke für die freien Träger, mit entsprechendem wirtschaftlichem Risiko.
  • Dies betrifft auch Betriebs-Kitas. Zudem weist der VFUKS darauf hin, dass nicht die Träger von Betriebskitas über die Höhe der Elternbeiträge entscheiden, sondern die Unternehmen und Betriebsräte. Die Beiträge den neuen Fördergrundsätzen entsprechend zu deckeln, bedeutet längere Prüfungs- und Beschlussfindungsprozesse. Der VFUKS beantragt daher, Betriebskitas eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen.
  • Wenn ein Träger zu einer Erhöhung der Gruppengröße bereit ist, sollte der erhöhte Personalbedarf durch die Stadt bezuschusst werden.

Ergebnisse

Aufgrund der zahlreichen fundierten Einwände von Trägern, Trägerverbänden und auch Eltern hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 19. Oktober den umfangreichen Kriterienkatalog für die Platzvergabe komplett gestrichen. Das bedeutet beispielsweise, dass Geschwisterkinder weiterhin Vorrang besitzen. Um die freiwillige städtische Förderung zu erhalten, muss eine Kitaträger jedoch seine Aufnahmekriterien transparent machen.
 
Eine weitere Fördervoraussetzung aus der Beschlussvorlage bleibt unverändert bestehen: Die betreffende Einrichtung nimmt ausschließlich Stuttgarter Kinder auf. Allerdings hat das Jugendamt bereits signalisiert, dass es für die Kinder auswärtiger Fachkräfte auch weiterhin Ausnahmen geben soll. Zur Orientierung der Sachpauschalen an den Ausgaben aus 2017 verweist die Verwaltung darauf, dass sie bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/23 Thema sein sollen.
 
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