Landesförderung Kitas zu Familienzentren

29. Oktober 2019 / Comments (0)

Allgemein News

Mit einer Anschubfinanzierung fördert Baden-Württemberg die Weiterentwicklung von Kitas zu Kinder- und Familienzentren. Kitas, die bereits ins Programm aufgenommen sind, können eine Anschlussförderung erhalten. Entsprechende Anträge sind bis zum 1. Februar 2020 einzureichen.

Ziel des Programms

Seit 2016 setzt das Land mit seinem Förderprogramm Impulse für ein flächendeckendes Angebot an Kinder- und Familienzentren in Baden-Württemberg. Dahinter steht die Überzeugung, dass es heutzutage angesichts der vielen Herausforderungen an Familien nicht ausreicht, sich allein um die Kinder zu kümmern, sondern dass die ganze Familie in ihrem Sozialraum Beachtung und Unterstützung verdiene. Das Kultusministerium sieht dabei den vertrauten Ort einer Kita als geeigneten Mittelpunkt für ein „Unterstützungsnetzwerk aus Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung“. Entsprechende Maßnahmen sollen die Chancengerechtigkeit bei Kindern erhöhen, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz stärken und die Lebensqualität von Familien insgesamt verbessern.

Was zeichnet ein Familienzentrum aus?

Angebote eines solchen Kinder- und Familienzentrums können beispielsweise Väter-Treffen sein, Elterncafés, Themenabende, Sprachkurse, offene Beratungssprechstunden und vieles mehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist das Zentrum mit anderen Diensten und Institutionen vernetzt. Kitas, die dem Programm angehören, verfolgen eine klare Konzeption mit Meilensteinen und Maßnahmen. Dazu gehört im Vorfeld auch eine Bedarfsanalyse, die sich am umgebenden Sozialraum orientiert. Zielgruppe eines Zentrums sind jeweils die eigenen Kita-Kinder und ihre Familien.

Förderung

Die Anschubförderung für neue Einrichtungen im Programm beläuft sich im ersten und zweiten Jahr auf je 10.000 Euro, die Hälfte davon ist eine Pauschale für Leitungszeit bzw. -freistellung. Nach zwei weiteren Jahren mit Förderbeträgen von 2.000 Euro jährlich endet die Maximalförderung pro Einrichtung. Eine der Voraussetzungen für eine Bewilligung ist daher, dass der Träger die Bereitschaft äußert, danach Eigenmittel einzusetzen. Das Kultusministerium empfiehlt Einrichtungen und ihren Trägern, sich bei der Antragstellung von einer Fachberatung unterstützen zu lassen.

Die Antragsfrist für das kommende Jahr endet am 1. Februar 2020. Auf der Webpage des Kultusministeriums stehen die erforderlichen Formulare und Erläuterungen zum Download bereit.

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