Zukünftige Kita-Förderung in Stuttgart 

15. Oktober 2019 / Comments (0)

Allgemein News

Bei der Stuttgarter Haushaltsplanung für 2020/21 sollte „Kita-Förderung mit der ihr angemessenen Priorität behandelt werden“, so Waltraud Weegmann, Vorsitzende des VFUKS in einem Brief an die Gemeinderäte.
Derzeit wird im Stuttgarter Gemeinderat der Plan für den Doppelhaushalt der Jahre 2020 und 21 beraten. Im Vorfeld hatte die Verwaltung zu Anpassungen in der Kita-Finanzierung eine Mitteilungsvorlage verfasst. Die Vorsitzende des VFUKS, Waltraud Weegmann, war Mitglied der „Projektgruppe Freie Träger“, auf deren Ergebnissen die Mitteilungsvorlage beruht. Weegmann nahm am 9. Oktober in einem Brief an die Gemeinderäte Stellung zu dieser Haushaltsvorlage: Sie benannte Kritikpunkte und erläuterte Hintergründe, auf denen die Forderungen der Freien unabhängigen Kita-Träger beruhen.

Dringend notwendige Verbesserungen

Als wichtigste Punkte zur Verbesserung der Mitteilungsvorlage nennt Weegmann
  • die Beibehaltung des bestehenden Fördersystems inklusive Elternbeiträgen
  • die Erhöhung der Förderung im Rahmen dieses Systems auf ein auskömmliches Niveau
  • den zeitnahen Ausgleich laufender Kostensteigerungen durch eine Dynamisierung der Förderung.

Hintergründe im Einzelnen

Weegmann betont in ihrem Brief, dass die nichtkirchlichen freien Träger zur Refinanzierung ihres Eigenanteils auf die Elternbeiträge angewiesen seien. Gebührenerhöhungen seien immer mit massiven Reaktionen der Eltern verbunden und möglichst zu vermeiden. Es sei also wichtig, die bisherige Regelung beizubehalten, nach der die Elternbeiträge das Anderthalbfache der städtischen Gebühren nicht übersteigen dürfen.
Zum Eigenanteil der Träger merkt Weegmann ferner an, dass man einen solchen nicht grundsätzlich voraussetzen dürfe. Seit der Einführung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung und Betreuung sei das nicht mehr zeitgemäß. Gleichwohl bleibe es nicht aus, dass die freien Träger im Sinne einer optimalen Bildung und Betreuung für die Stuttgarter Kinder auch weiterhin erhebliche Eigenanteile leisten werden.

Sonderfall „Sonstige Ausgaben“

Eine besondere Rolle spielt die Förderung der „Sonstigen Ausgaben“. Unter diese Rubrik fällt ein großer Teil der ständigen Betriebskosten einer Kita: Nicht nur für Bewirtschaftung der Räumlichkeiten, Versicherungs- und Verwaltungsaufgaben oder Personal- und Qualitätsentwicklung, Fortbildung, Personalakquise, sondern darüber hinaus Personalkosten für beispielsweise Hausmeister, Reinigungsservice, Koch oder Verwaltungspersonal.
Diese Kosten unterliegen ständigen Steigerungen, beispielsweise durch tarifliche Lohnerhöhungen oder die Inflationsrate, auf die die Träger keinen Einfluss haben. Zudem beruht die in der Mitteilungsvorlage vorgesehene Förderhöhe nicht etwa auf dem heutigen Kostenniveau, sondern auf dem von 2017. Die seitdem erfolgten Kostensteigerungen sollten laut Weegmann im Haushaltsplan dringend berücksichtigt werden. Ebenso wichtig sei eine Dynamisierung, also jährlich gesteigerte Anpassung der Förderhöhe, um auch in Zukunft den tatsächlichen Kostenentwicklungen gerecht zu werden.

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