Gute-KiTa-Vertrag für Baden-Württemberg

17. September 2019 / Comments (0)

Allgemein News

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann haben am 16. September 2019 in Stuttgart den Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in Baden-Württemberg unterzeichnet.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.09.2019

Rund 729 Millionen Euro werden in den Jahren 2019 bis 2022 nach Baden-Württemberg fließen. Die Mittel ergänzen die dauerhaften, jährlichen Landesmittel aus dem Pakt für gute Bildung und Betreuung. Ab Herbst 2019 investiert das Land Baden-Württemberg im Rahmen dieses Pakts schrittweise bis zum Endausbau im Jahr 2024 insgesamt bis zu 80 Millionen Euro jährlich in die Qualität der frühkindlichen Bildung.

Bundesmittel für Qualitätsverbesserung

Ziel des Gute-KiTa-Gesetzes ist, die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Länder konnten dafür verschiedene Handlungsfelder zur Qualitätsverbesserung auswählen. Das Land Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, aufbauend auf den Pakt für gute Bildung und Betreuung die Bundesmittel ausschließlich für qualitative Maßnahmen zu verwenden. Beispielsweise dafür, Leitungszeit in Kitas zu gewähren, Qualitätsverbesserungen in der Kindertagespflege umzusetzen sowie Fachkräfte zu gewinnen und auszubilden.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Baden-Württemberg investiert die gesamten Mittel in die Verbesserung der Qualität. Ein Fokus liegt dabei auf den Menschen, die die Kinder betreuen und mit ihnen arbeiten. Die Fachkräfte in der Tagespflege erhalten eine deutlich bessere Qualifizierung und die Kapazitäten für die vergütete, praxisintegrierte Ausbildung werden erheblich aufgestockt. Ein Vorhaben, das nahtlos an die Fachkräfte-Offensive des Bundes anknüpft. Es sind die Menschen, die Fachkräfte, die Qualität erst möglich machen. Sobald im Herbst die Verträge mit allen Ländern unterzeichnet sind, können die Mittel fließen. Und auch nach 2022 wird es weitergehen. Die Bundesregierung hat im Ergebnis der Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse den Beschluss gefasst, die finanzielle Beteiligung des Bundes auch über 2022 hinaus fortzusetzen.“

Kultusministerin Eisenmann: „Die Qualität der frühkindlichen Bildung ist entscheidend für eine erfolgreiche Bildungsbiografie unserer Kinder. Deshalb nutzen wir die Förderung des Bundes, um in die Qualität der Kinderbetreuung zu investieren. Das Gute-Kita-Gesetz gibt den qualitativen Maßnahmen, die wir im Land bereits angestoßen haben, einen zusätzlichen Schub und trägt dazu bei, dass wir allen Kindern, unabhängig von ihrem familiären Kontext, gute Startchancen ermöglichen können.“

Das Gute-KiTa-Gesetz in Baden-Württemberg im Einzelnen:

1. Leitungszeit als entscheidendes Qualitätsmerkmal
Der überwiegende Teil der Bundesmittel wird in die Gewährung von Leitungsfreistellung investiert. Leitungszeit für die Erfüllung der pädagogischen Kernaufgaben ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und damit für eine erfolgreiche Förderung aller Kinder.

Nach Beratung mit den kommunalen Landesverbänden sollen alle Kitas unabhängig von der Größe und der Anzahl ihrer Gruppen einen Grundsockel von sechs Stunden pro Woche für die Erfüllung der pädagogischen Kernaufgaben erhalten. Bei Kitas mit zwei Gruppen oder mehr sollen zusätzlich zwei Stunden Leitungszeit pro Gruppe und Woche gewährt werden.

Die für Baden-Württemberg gewählten Kita-Leitungsaufgaben hat das Kultusministerium mit den Trägerverbänden abgestimmt und festgeschrieben. Das Qualitätsmanagement wurde als übergreifende Aufgabe definiert und drei Aufgabenbereiche festgelegt:

  • die Konzeptions(weiter)entwicklung in der Einrichtung,
  • die Personal(weiter)entwicklung innerhalb der Einrichtung,
  • die Interaktions(weiter)entwicklung mit den Kindern, den Eltern und Familien der Kinder und im Sozialraum.

Zusätzlich zur Beschreibung von Leitungsaufgaben bedarf es der stetigen Weiterqualifizierung der Leitungskräfte. Es ist vorgesehen, die Weiterqualifizierung der Kita-Leitungen in Baden-Württemberg mit einer Basisqualifizierung und wählbaren Modulen zu weiteren Themen, wie beispielsweise Kommunikation und Gesprächsführung, anzubieten.

2. Qualifizierung von Tagespflegepersonen
Die Kindertagespflege als familiennahe und flexible Betreuungsform von Kindern spielt neben der Kinderbetreuung in Einrichtungen eine wichtige Rolle bei den Betreuungsangeboten für Kinder im Land. Die Qualität der Kindertagespflege ist von besonderer Bedeutung. Der Förderungsauftrag umfasst nach dem Sozialgesetzbuch die Erziehung, Bildung und Betreuung. Eine umfassende Qualifizierung von Tagespflegepersonen ist dafür Grundlage.

Vorgesehen ist, die Qualifizierung von neuen Tagespflegepersonen von bisher 160 Unterrichtseinheiten auf 300 Unterrichtseinheiten zu erhöhen. Dem neuen Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg liegt das kompetenz-orientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege des Deutschen Jugendinstituts zugrunde. Da eine Übergangsfrist zur Vorbereitung der erweiterten Qualifizierung notwendig ist, wird die Maßnahme frühestens 2020 beginnen. Zunächst sollen Multiplikatoren ausgebildet werden, die dann die Anbieter der Qualifizierungskurse schulen.

3. Mehr Fachkräfte
Um den weiter steigenden Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen erfüllen zu können, ist es erforderlich, die Ausbildungskapazitäten weiter zu erhöhen. Mit der Einführung einer vergüteten, praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA) im Schuljahr 2012/2013 konnte die Attraktivität der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung deutlich verbessert werden. Mit diesem Ausbildungsmodell ist es gelungen, neue Zielgruppen wie Personen mit Hochschulzugangsberechtigung oder mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung aus einem anderen Berufsfeld für eine Erzieherinnen- und Erzieherausbildung zu gewinnen.
Hieran knüpft die „Offensive für gut ausgebildete Fachkräfte“ im Rahmen des Paktes für gute Bildung und Betreuung an. Sie umfasst den Ausbau der Ausbildungskapazitäten an Fachschulen für Sozialpädagogik und eine Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung.

Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher

Ferner hat das Bundesfamilienministerium das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ auf den Weg gebracht. Ein Ziel des Bundesprogrammes ist es, durch vergütete praxisintegrierte Ausbildungsplätze zusätzliche Nachwuchskräfte für die frühe Bildung zu gewinnen und zusätzliche Personenkreise anzusprechen. Über das Bundesprogramm können in Baden-Württemberg 339 Personen gefördert werden, die im Schuljahr 2019/2020 eine vergütete praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung beginnen. Eine Förderung kann ein Träger einer Kindertageseinrichtung erhalten, wenn durch diesen Ausbildungsplatz bzw. durch diese Ausbildungsplätze die Ausbildungskapazität beim Träger im Vergleich zum Vorjahr erhöht wurde.

494 baden-württembergische Träger haben für 1.132 Ausbildungsplätze Interesse am Bundesprogramm bekundet (Stand April 2019). Über das Gute-Kita-Gesetz sollen in Baden-Württemberg weitere 661 Personen analog zum Bundesprogramm gefördert werden. So könnten mit Wirkung ab dem Ausbildungsbeginn 2019/2020 insgesamt 1.000 Personen (339 Förderplätze im Bundesprogramm, 661 Förderplätze über das Gute-Kita-Gesetz) gefördert werden. Mit dieser Maßnahme gewinnt die Ausbildungspauschale des Paktes für gute Bildung und Betreuung deutlich an Schubkraft.

Um Kindertageseinrichtungen als Lern- und Ausbildungsorte zu stärken, benötigen Auszubildende in der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) Begleitung. Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, verstanden als Mentorinnen und Mentoren, benötigen ausreichend Zeitkontingente für diese Tätigkeit. Gerade bei PiAs, die zwei Tage pro Woche in der Kindertageseinrichtung und die restliche Zeit in den Fachschulen sind, ist eine Verzahnung von Theorie und Praxis und eine gezielte Anleitung in der Einrichtung wichtig. Es ist vorgesehen, für die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter ab 2021 zwei Wochenstunden Anleitunszeit am Lernort „Praxis“ zu gewähren.

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