Haushalt Stuttgart: Anträge freier Träger

22. März 2021 / Comments (0)

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Der städtische Doppelhaushalt 2022/23 wirft seine Schatten voraus. Der VFUKS, gemeinsam mit weiteren Verbänden und Organisationen, sieht für die Zukunft weiteren Verbesserungsbedarf bei der Förderung freier Träger. In zwei Anträgen stellen die Betroffenen Themen wie Personalkostenförderung, Deckelung des Elternbeitrags, Bonuscard-Zuschüsse und Armutsprävention in den Fokus.

Frühzeitig Kita-Interessen vertreten

Anträge zum Doppelhaushalt 2022/23 der Stadt Stuttgart werden zwar erst im November vom Verwaltungsausschuss diskutiert, doch freie Träger mussten sich wegen der Einreichungsfrist bereits jetzt intensiv mit dem Thema befassen. Am 8. März 2021 reichte der VFUKS gemeinsam mit 13 freien Trägern aus dem Stadtgebiet einen Antrag bei der Stadt Stuttgart ein. Einen zweiten Antrag stellten VFUKS und die Studierendenwerke Stuttgart und Tübingen am 9. März.

Einer der Anlässe für die Antragstellungen ist ein Beschluss des Gemeinderates aus den letzten Haushaltsberatungen, die von freien Trägern zu erhebenden Elternbeiträge zu senken und zu deckeln: Seit 2021 dürfen die Elternbeiträge maximal 140 Prozent der städtischen Kitas betragen, davor waren es 150 Prozent. Das hat unter anderem zur Folge: Solange die Stadt ihre Beiträge nicht erhöht, können die freien Träger ihre Elternbeiträge nicht an steigende Ausgaben anpassen.

Antrag 1: Verbesserung der Förderung der freien Kita-Träger

Punkt 1 dieses Antrags betrifft die Personalkostenförderung. Die Antragsteller erinnern daran, dass der Gemeinderat einer stufenweisen Erhöhung der Kosten für Fachpersonal zugestimmt hat und beantragen eine Förderquote von zunächst 98 Prozent in 2022 und schließlich 100 Prozent in 2023. Sie weisen darauf hin, dass diese 100 Prozent keineswegs eine Vollfinanzierung bedeuten. Denn viele andere Kosten müssen freie Träger selber aufbringen, obwohl sie das weder durch erhöhte Elternbeiträge (Deckelung, siehe oben) noch mit Eigenmitteln leisten können.

Punkt 2 bezieht sich auf die sogenannten Sonstigen Ausgaben. Diese umfassen unter anderem Ausgaben für nicht-pädagogisches Personal, Fortbildungen, Personalakquise sowie Gesundheitsschutz und IT-Ausstattung. Diese Kosten steigen signifikant. Die freien Träger beantragen daher, die Förderung zu dynamisieren, also jährlich neu anzupassen. Als Bemessungsgrundlage schlagen sie vor, die Sach- und Personalkosten des städtischen Trägers heranzuziehen, jeweils bezogen auf die Ausgaben des Vorjahres.

Punkt 3 befasst sich mit der Förderung einer wichtigen Maßnahme zur Armutsprävention: In Kitas mit einer hohen Quote an Kindern aus armutsgefährdeten Familien (Berechtigte für die Stuttgarter Bonuscard) sollte besonders qualifiziertes Personal mit Studienabschluss eingesetzt werden. Die Antragsteller schlagen eine Förderung mit einem Stellenanteil von zusätzlich 0,25 Prozent pro Gruppe vor. Um diese Fachkräfte zu halten, bedürfe es einer höheren Eingruppierung.

Antrag 2: Elternbeiträge – Nachbesserung der Haushaltsbeschlüsse 2020/21

Die Punkte 1 und 2 dieses zweiten Antrags beziehen sich auf die oben angesprochenen Deckelung der Elternbeiträge auf maximal 140 Prozent der Beiträge in städtischen Kitas.

Für freie Träger mit einkommensabhängigen Elternbeiträgen kann folgendes Problem entstehen: Falls die Beiträge der obersten Einkommensstufe die 140 Prozent übersteigen, muss die Einrichtung sie senken. Zum Ausgleich dieser Verluste müsste sie gleichzeitig die Beiträge für einkommensschwächere Familien erhöhen. Um das zu vermeiden, fordert der Antrag, den Maximalbeitrag jeweils aus dem Durchschnitt aller Elternbeiträge einer Kita zu berechnen.

Aufgrund der Deckelung können freie Träger bei allgemeinen Kostensteigerungen diese nicht mit einer Erhöhung der Elternbeiträge auffangen. Es sei denn, die Stadt Stuttgart erhöht ebenfalls ihre Beiträge. Die Antragsteller schlagen daher vor, grundsätzlich die Elternbeiträge dem steigenden Verbraucherpreisindex anzupassen oder den freien Trägern die Möglichkeit dazu einzuräumen.

Die Punkte 3 und 4 betreffen Berechtigte der Stuttgarter Bonuscard. Diese zahlen geringere Elternbeiträge, gestaffelt nach der Kinderzahl. Die Antragsteller fordern Ausgleichszahlungen für die entgangenen Gebühren an die freien Träger. Zudem empfehlen sie, die Einkommensgrenze für die zuschussberechtigten Familien zu erhöhen und linear zu berechnen. Damit werde vermieden, dass der Elternbeitrag bei Überschreitung der Einkommensgrenze sprunghaft steigt.

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