Kolibri – Frühkindliche Förderung im Land

3. Dezember 2019 / Comments (0)

Allgemein News

Kinder mit intensivem Förderbedarf frühzeitig begleiten und unterstützen, das ist das Anliegen von Kolibri, dem neuen Gesamtkonzept des Landes Baden-Württemberg. Unter der Devise „Kompetenzen verlässlich voranbringen“ geht es nicht nur um die Förderung sprachlicher, sondern auch motorischer oder sozialer Fähigkeiten. Träger können bis zum 31.1.2020 eine Zuwendung für das laufende Kindergartenjahr beantragen.
Ergebnisse von Einschulungsuntersuchungen belegen für Kita-Kinder in Baden-Württemberg, dass eine altersentsprechende Entwicklung nicht immer gegeben ist. Förderbedarf zeigt sich bei 30 Prozent im sprachlichen Bereich, bei zehn bis 15 Prozent im Bereich der mathematischen Vorläuferfähigkeiten und bei einem Viertel der Kinder in der Motorik. Im Rahmen des „Paktes für gute Bildung und Betreuung“ hat daher das Land im Sommer dieses Jahres eine Neugestaltung der sprachlichen und elementaren Förderung beschlossen. Jährlich fließen 34,5 Millionen Euro in die Umsetzung dieser Konzeption.
Kolibri löst das bisherige Landesprogramm SPATZ (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) ab. Auch das bestehende Projekt „Schulreifes Kind“ und die Einschulungsuntersuchung fließen optimiert mit ein. Gleichzeitig investiert Baden-Württemberg in die landeseinheitliche Qualifizierung von Sprachförderkräften.

Was wird gefördert?

Kolibri unterstützt unterschiedliche Maßnahmen:
  • Sprachfördermaßnahmen im Rahmen der Förderwege „Intensive Sprachförderung plus (ISF+)“ und „Singen-Bewegen-Sprechen (SBS)“,
  • Elementare Förderung im letzten Kindergartenjahr durch qualifizierte Fachkräfte; für Kinder, die eine noch nicht dem Alter entsprechende Entwicklung bei den mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der Motorik, dem Umgang mit Emotionen oder den sozialen Fertigkeiten aufweisen,
  • Durchführung von Entwicklungsgesprächen mit den Erziehungsberechtigten,
  • Qualifizierung von Sprachförderkräften,
  • Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften im Bereich der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozial-emotionalen Kompetenzen.

Wer kann Förderung beantragen?

Wenn eine Einrichtung im Rahmen der Einschulungsuntersuchung bei Kindern einen intensiven Förderbedarf in den genannten Bereichen feststellt und im zweiten Schritt ein verbindliches Entwicklungsgespräch mit den Eltern geführt hat, kann der Träger im dritten Schritt einen Förderantrag stellen.
Freie und kommunale Träger von Kitas oder Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen können, sofern sich die Einrichtung in Baden-Württemberg befindet, Zuschüsse erhalten. Ebenso gemeinnützige Einrichtungen, Vereine oder GbRs, die eng mit Kitas zusammenarbeiten.
Das Kultusministerium hat die L-Bank mit der Abwicklung beauftragt. Auf ihrer Webseite erläutert die L-Bank detailliert die Bedingungen und stellt Antragsformulare zur Verfügung. Für das Kindergartenjahr 2019/20 sind sie bis zum 31. Januar 2020 einzureichen.

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Foto: Zdeněk Macháček on Unsplash