„Gute-Kita-Gesetz“ nimmt erste Hürde

21. September 2018 / Comments (0)

Allgemein News

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das „Gute-Kita-Gesetz“ am 19. September 2018 verabschiedet. Ziel ist eine dauerhafte und verlässliche Förderung und Qualitätssteigerung der frühkindlichen Bildung in Deutschland. Bis 2022 wird sich der Bund mit 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kita-Betreuung beteiligen. Das Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten.

In Abstimmung mit Ländern und Verbänden erarbeitete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Referentenentwurf für das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung“, so der offizielle Name.

Bausteine der Qualitätsentwicklung

Der Gesetzentwurf führt die folgenden zentralen Handlungsfelder der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung auf:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Starke Kitaleitung
  • Kindgerechte Räume
  • Gesundes Aufwachsen
  • Sprachliche Bildung
  • Starke Kindertagespflege
  • Netzwerke für mehr Qualität
  • Vielfältige pädagogische Arbeit

Jedes Bundesland soll entscheiden können, in welchen dieser Felder es Schwerpunkte setzen will. Der Bund wird individuelle Verträge über die Umsetzung mit den einzelnen Bundesländern abschließen.

Sozial gestaffelte Gebühren

Auch Kita-Gebühren sind Gegenstand des neuen Gesetzes. Um einkommensschwachen Familien Teilhabe zu ermöglichen, ist eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge vorgesehen, bis hin zu Gebührenbefreiungen für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag. Von einer Befreiung werden laut BMFSFJ 1,2 Millionen Kinder profitieren.

Verbesserte Arbeitsbedingungen

Der Gesetzentwurf strebt außerdem bessere Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und Tagesväter an. Eine Fachkräfteoffensive des Bundes, begleitend zum Gute-Kita-Gesetz, ist geplant.

Kritische Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Nach Bekanntwerden des Referentenentwurfes haben sich zahlreiche Organisationen mit Stellungnahmen zum Wort gemeldet, beispielsweise:

Die Stellungnahmen unterscheiden sich im Detail. Einige Kritikpunkte werden jedoch von mehreren Kommentaren in ähnlicher Form aufgeführt:

  • Der Zeithorizont von vier Jahren für die finanzielle Förderung erscheint zu kurz. Erforderlich wäre eine dauerhafte, langfristig verlässliche Finanzierung.
  • Der Finanzierungsrahmen reicht in der Höhe nicht aus. Laut SOAL müssten jährlich mindestens zehn Milliarden Euro bereitgestellt werden, um allein den bedarfsgerechten Kitaplatz-Ausbau und den Fachkräfte-Kind-Schlüssel zu verbessern.
  • Unter diesen Bedingungen dürfte sich eine Gebührenentlastung eher qualitätsmindernd auswirken und sollte zeitlich verschoben werden.
  • Rechte und Bedarfe der Kinder stehen nicht genügend im Fokus und müssten im Gesetz benannt werden.
  • Es fehlen länderübergreifende, verbindliche Mindeststandards oder Zielsetzungen z.B. zur Fachkräfte-Kind-Relation.
  • Die Gewinnung von Fachkräften und Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen ist nicht genügend priorisiert, die Leitungsausstattung nicht definiert, Fachberatung nicht als Pflichtleistung festgeschrieben.

Die genannten Organisationen empfehlen dringend eine Überarbeitung des Referentenentwurfes bzw. befürchten, dass das „Gute-Kita-Gesetz“ in seiner jetzigen Form die gewünschte Wirkung verfehlen wird.

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Ergänzung vom 28.09.2018:
Der Bundesrat nimmt Stellung zum Entwurf des “Gute-Kita-Gesetzes”. Er fordert eine Finanzierung der Qualitätsmaßnahmen durch den Bund über das Jahr 2022 hinaus.

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