Es gibt Frauen, Männer und mehr: Denn manche Menschen sind biologisch weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich. Oft erleben sie ihre Geschlechtsidentität jenseits der Mann-Frau-Zuordnung. Offiziell konnten sie das bislang nicht dokumentieren. Das wird sich ändern.
Das Personenstandsrecht sieht aktuell nur Einträge als männlich bzw. weiblich oder die Möglichkeit vor, den Eintrag offen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 10. Oktober 2017, dass es eine dritte Option geben muss, sein Geschlecht positiv zu benennen. Der Gesetzgeber hat bis Ende 2018 Zeit, das Personenstandsrecht entsprechend neu zu regeln.
Intersexualität wird zum Thema
Das Urteil hat Strahlkraft: Es macht Intersexualität zum Thema und verdeutlicht, wie sehr die herkömmliche bipolare und heteronormative Geschlechterordnung alle Menschen ausgrenzt, die ihr nicht entsprechen. Plakatives Beispiel: Welche öffentliche Toilette nutzen intersexuelle Menschen?
Betroffene Familien schweigen oft
Kommt ein intersexuelles Kind zur Welt, betrachten Ärztinnen und Ärzte seine Eigenart nach wie vor oft als Makel oder Krankheit. Betroffene Kinder werden daher in vielen Fällen operiert, um möglichst weitgehend dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zu entsprechen. Denn der Anpassungsdruck auf die Familien ist enorm und erzeugt viel Leid. Schätzungen, wie viele intersexuelle Menschen es in Deutschland gibt, schwanken zwischen 16.000 und 800.000.
Geschlechtliche Vielfalt: Umgang damit in Kitas
Fachkräfte in Kindertagesstätten können die Vielfalt geschlechtlicher Orientierungen und Identitäten vorurteilsfrei thematisieren und es damit allen Kindern erleichtern, ihre eigene Lebensform zu finden. Der Anspruch ist hoch: Er setzt voraus, dass Erzieherinnen und Erzieher Sachwissen aufbauen, die entsprechende Sozial- und Methodenkompetenz erwerben und sich kritisch mit der eigenen Haltung, mit eigenen Vorbehalten und Vorurteilen auseinandersetzen.
Links:
- „Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen“, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.11.2017
- „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“, Beitrag von Kevin Rosenberger auf dem Portal des Niedersächsischen Instituts für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe)
- „Was bin ich?“, Titelgeschichte in der Zeitschrift Der Spiegel, Ausgabe 2-2018 vom 05.01.2018 (Beitrag ist kostenpflichtig)
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